Wie lange bekomme ich Rehabilitationssport verordnet?
Was bedeutet die Vereinsform für mich konkret?
Kann ich mir die Gruppe aussuchen? Was habe ich von einem Kurs in der Gruppe?
Gibt es eine Teilnehmerbegrenzung?
Wie werden die Termine vergeben?
An wen wende ich mich, wenn ich einen Termin absagen möchte?
Was passiert, wenn ich mehrere Termine nacheinander absagen muss?
Kann ich die Kurse nach der offiziellen Therapie weiter besuchen?
Was sind die Laufzeiten und Kündigungsfristen der freiwilligen Mitgliedschaft?
Wie lauten die Sprechzeiten? Wer sind die Ansprechpartner?
50 Therapieeinheiten im Gruppentraining à 45 bis 60 Minuten sind die Norm der Verordnung. Sie müssen die Therapie in 18 Monaten absolvieren und spätestens sechs Monate nach Bewilligung der Krankenkasse beginnen. Sie können die Rehabilitationssportkurse danach nur fortführen, wenn sie neu verordnet werden oder in den normalen Gruppensport als freiwilliges Mitglied wechseln.
Zunächst gilt: Es gibt keine Verpflichtung, Mitglied im Verein zu werden, um am Rehabilitationssport teilzunehmen oder eine Aufnahmegebühr zu entrichten. Im Sinne der Vereinsmitglieder kann reAktiv Nichtvereinsmitgliedern allerdings keine überdauernde Gruppenzugehörigkeit gewährleisten. Zahlreiche Vorteile sprechen außerdem für eine freiwillige Mitgliedschaft:
Die geeignete Gruppe wird in Absprache mit dem Fachpersonal und aufgrund der Diagnose abgestimmt, um den bestmöglichen Therapieerfolg zu erreichen. reAktiv hält für alle Diagnosen aus dem orthopädischen Bereich spezielle Gruppen bereit. Der Sport in der Gruppe ist auch eine Möglichkeit, sich über die Krankheiten mit Gleichgesinnten auszutauschen, sich gegebenenfalls Tipps zu geben und bereichernde soziale Kontakte zu pflegen.
Ja, es nehmen maximal 15 Personen pro Kurs teil.
Sobald die Gruppe feststeht, erfolgt die Terminierung über alle 50 Therapieeinheiten. Dadurch kann es natürlich vorkommen, dass Sie Termine nicht wahrnehmen können. Diese verfallen jedoch nicht, sondern werden an das Ende des Programms angehängt.
Sie rufen möglichst frühzeitig die Telefonnummer für Terminabsagen an 0201 5078805. Dort können Sie Ihre Terminabsage bitte deutlich auf den Anrufbeantworter sprechen. Falls Sie aus diversen Gründen die geplanten Zeiten nicht mehr einhalten können, können Sie mit uns auch eine gänzlich neue Terminierung vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Mo., Mi. & Do. von 08:30h - 12:00h.
Wurden acht aufeinanderfolgende Termine nicht abgesagt, scheiden Sie automatisch aus den Gruppen aus. Wenn Sie erneut beginnen möchten, vereinbaren Sie eine ganz neue Terminierung. Dann kann es allerdings auch einmal vorkommen, dass die Gruppe bereits belegt ist und Sie auf Alternativtermine ausweichen müssen.
Ja, mit einer Vereinsmitgliedschaft sind Sie weiterhin berechtigt, an den Rehakursen teilzunehmen. Details zur freiwilligen Mitgliedschaft.
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann frühestens nach 12 Monaten erfolgen. Sie ist mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei einer nicht rechtzeitigen Kündigung erfolgt eine Verlängerung von 6 Monaten.
Sie erreichen uns persönlich Mo. Mi. Do. von 08:30h - 12:00h.
Ihre Ansprechpartner: Frau Ida, Frau und Waszak.
Die Anmeldung zum Rehabilitationssport findet in einer offenen Sprechstunde Dienstags von 11:00h bis 14:00h und Freitags von 13:00h bis 16:00h statt. Ihre Ansprechpartner sind Frau. Ida und Herr Greiffer.